Unterstützung durch den MSD

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) betreut Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und/oder emotional-soziale Entwicklung an Grund- und Mittelschule vor Ort.

Ziel der mobilen sonderpädagogischen Beratung und Förderung ist es, gemeinsam mit allen Erziehungsverantwortlichen das Lernen und Leben der Kinder und Jugendlichen ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechend zu unterstützen. 

"Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch." (Bay EUG Art. 21 Abs. 1 Satz 2)

 

Aufgaben

  • Beratung von Lehrerinnen und Lehrern, Schulleiterinnen und Schulleitern, Eltern und Schülerinnen und Schüler
  • Diagnostik durch Gespräche, Beobachtungen, Screenings und informelle Verfahren, standardisierte Tests
  • Förderung der Persönlichkeit, der Wahrnehmung, des Verhaltens im sozialen Bereich und im schulischen Lernen, der Leistungsbereitschaft, der Lernmethoden 

Der MSD unterstützt z.B. bei: 

  • Sprachproblemen 
  • Konzentrationsschwierigkeiten 
  • Motivationsprobleme 
  • Aufmerksamkeitsstörungen 
  • Problemen mit Zahlen und beim Rechnen 
  • Problemen beim Lesen und Rechtschreiben
  • Ordnungs- und Organisationsprobleme
  • allgemeine Lernprobleme
  • zu wenig Ausdauer beim Lernen
  • Schulunlust 
  • mangelndem Selbstvertrauen
  • Verhaltensproblemen

Methoden

  • Gespräche
  • Aufmerksamkeitstraining 
  • Verhaltensmodifikation 
  • Wahrnehmungsübungen 
  • Rollenspiele
  • Vermittlung von Lernstrategien 
  • Entspannungsübungen 

Wichtig: Die Feststellung von Lese-Rechtschreibstörungen, Dyskalkulie, von AS(H)S, Abklärung von Tics, Hochbegabung, Auffälligkeiten im Sehen und Hören, in der körperlich-motorischen Entwicklung, der geistigen Entwicklung, von Autismus sowie das Festetellen eines Anspruchs auf Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII bzw. § 53/54 SGB XII) muss durch spezielle Fachdienste (wie z.B. Facharzt, Kinder und Jugendpsychiater, Schulpsychologe) erfolgen, die hierfür entsprechende Qualifikation und Zulassung haben. 

Kontakt

Frau StRin Anja Schneider

Sprechstunde:   

Mo, 10:30 Uhr - 11:30 Uhr unter  09621-39642

Mi, 13:15 Uhr - 14:00 Uhr unter 09621-104220

Unterrichtszeiten: 

8.05 Uhr - 9.35 Uhr 

10.00 Uhr - 11.30 Uhr 

11.35 Uhr - 13.05 Uhr 

Bürozeiten: 

Mo, Di, Do 7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Mi 7.30 Uhr - 8.05 Uhr

Fr 7.30 Uhr - 9.00 Uhr

Kontakt:

Grundschule Rieden

Thanheimer Straße 13

92286 Rieden

                                                                

Impressum             Datenschutz 

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